Anleger-Lexikon und Börsenlexikon
| Abfindung |
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Für den in der Praxis bekanntermaßen durchaus häufigen Fall der Übernahme einer Aktiengesellschaft durch eine andere steht den Aktionären der "geschluckten" AG eine Entschädigung zu. War bis zur Jahrtausendwende ein Barausgleich als Entschädigung die Regel spielt heute der sog. Aktientausch die dominierende Rolle. Bei einem derartigen Aktientausch erhalten die Aktionäre des übernommenen Unternehmens den Kaufpreis in Form von Aktien der übernehmenden Gesellschaft. Auch Abfindungsmischformen zwischen Bargeld und Aktientausch sind möglich.
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