| Abgeltungssteuer |
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In Deutschland in aller Munde ist im Moment das Thema Abgeltungssteuer. Hierbei handelt es sich um eine zum Jahr 2009 neu eingeführte pauschale Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen. Zukünftig werden demach Erträge aus Zinsen und Dividenden sowie Kursgewinne aus Wertpapieren pauschal mit 25% besteuert. Die Regelung findet bei Aktien genauso Anwendung wie beispielsweise bei Fondsanteilen, Anleihen, Optionsscheinen oder Derivaten. Bei der neuen Abgeltungssteuer handelt es sich um eine klassische Quellensteuer, was bedeutet, dass die betreffende Bank, Sparkasse etc. die Steuerschuld direkt an den Fiskus abführt. Für den steuerpflichtigen Deutschen entfällt damit die bisher obligatorische Angabe von Kapialeinkünften in der jährlichen Steuererklärung. Die sog. Günstigerprüfung durch das Finanzamt kann von jedem Steuerzahler beantragt werden und ist für all jene Anleger von Interesse, deren Besteuerung unter der 25-Prozent-Pauschale liegt.
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