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Anleger-Lexikon und Börsenlexikon
Aktiengesellschaft
Bei der Unternehmensrechtsform der Aktiengesellschaft (abgekürzt AG) handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, welche sich durch eine Aufteilung des Eigenkapitals über die Zahl der ausgegebenen Aktien als Anteile an der Gesellschaft auszeichnet. Die Aktionäre als Eigentümer des Unternehmens haften - im Gegensatz zu Personengesellschaften - aber nur mit der Höhe ihrer Einlage. Die wichtigsten Organe einer Aktiengesellschaft sind der durch die Aktionäre gewählte Aufsichtsrat, welcher wiederum den Vorstand bestellt sowie die Hauptversammlung, in deren Rahmen die Aktionäre über wichtige Fragen wie beispielsweise Gewinnverwendung, Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über etwaige Kapitalerhöhungen, Fusionen etc. entscheiden. Die Unternehmensform einer AG ist idealerweise für die Verwirklichung größerer wirtschaftlicher Aufgaben geeignet, da die Eigenkapitalbasis auf viele Schultern verteilt werden kann und auch (zumindest theoretisch) beliebig erweiterbar ist.