Anleger-Lexikon und Börsenlexikon
| Geschlossene Fonds |
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Diese Fondsart zeichnet sich dadurch aus, dass nur solange Fondsanteile verkauft werden bis ein bestimmtes, im vornherein feststehendes Ausgabevolumen erreicht bzw. die Zeichnungsfrist verstrichen ist. Bei geschlossenen Fonds können die Anteile in aller Regel während der Laufzeit nicht an die Ausgabegesellschaft zurückverkauft werden. Der Handel der entsprechenden Anteile an der Börse ist dagegen möglich. Oft anzutreffen sind in der Praxis geschlossene Immobilienfonds und Schiffsfonds. Geschlossene Fondsmodelle können unter Umständen auch steuerlich sehr interessant sein. |


