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Die private Krankenversicherung ist eine gute Alternative zur gesetzlichen Pflichtversicherung, da man über die Wahl der Leistungen eine Vorsorge für eine Vielzahl an möglichen Risiken treffen kann. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um über die private Krankenversicherung voll versichert zu sein. Sollten diese nicht erfüllt werden können, kann man über eine private Zusatzversicherung ebenfalls Vorsorge für die Risiken treffen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur bedingt abgedeckt sind.
Voraussetzungen für den Beitritt in die private Krankenversicherung Grundsätzlich können Personen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, eine private Krankenversicherung abschließen. Dazu gehören unter anderem Beamte, Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeldgrenze liegen. Sind diese Bedingungen erfüllt, müssen die Aufnahmebedingungen der Versicherung erfüllt werden. Die Festlegung des Beitrags und die grundsätzliche Aufnahme liegen dabei im Ermessen der jeweiligen Versicherung. Zunächst muss der Antragsteller einige persönliche Angaben machen, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht, Berufsgruppe, Einkommen. Der wichtigste Nachweis jedoch ist der Gesundheitszustand. Aufgrund der persönlichen Krankheitsgeschichte, entscheidet die Versicherung, was im extremsten Fall, bei schwerwiegenden Vorerkrankungen, auch zur Ablehnung führen kann. In der Regel werden allerdings bei bekannten Vorerkranken Risikoaufschläge verlangt, die sich dann auf den monatlichen Beitrag auswirken.
Leistungen der privaten Krankenversicherung Die privaten Krankenversicherungen bieten mittlerweile einen Grundtarif an, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversorgung orientiert. Alles was über diesen Standard hinausgeht, kann vom Versicherten in den Vertrag mit aufgenommen werden, wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt. Der Beitrag richtet sich nach den Leistungen, die im Schadensfall erstattet werden sollen. Dabei gibt es auch die Möglichkeit über Selbstbeteiligungen die monatlichen Beiträge zu beeinflussen. Der Versicherte reicht im Krankheitsfall die gestellten Rechnungen ein, denn die Abwicklung erfolgt in der Regel über den Patienten und nicht direkt über die Krankenversicherung.
Bei Abschluss einer privaten Krankenkasse muss allerdings bedacht werden, dass Familienmitglieder nicht kostenfrei mitversichert werden können. Jedes Mitglied erhält einen eigenen Vertrag mit eigenen Beiträgen. Allerdings gelten bei den meisten privaten Krankenversicherungen Sondertarife für Familienmitglieder.
Weitere Infos und ein Vergleich auf www.privatekrankenversicherung.org.
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