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Rechtliche Basis für die Unternehmensform einer Aktiengesellschaft (abgekürzt AG) ist in der Bundesrepublik Deutschland das Aktiengesetz (abgekürzt AktG). Unter anderem ist über das AktG die Art und Weise des Zusammenwirkens der verschiedenen AG-Organe geregelt (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand).
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