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Anleger- und Börsenlexikon
Aktienrückkaufprogramm
Im Rahmen des im Englischen als "buy-back" bezeichneten Aktienrückkaufprogramms steht die Ermächtigung einer Aktiengesellschaft zum Erwerb eigener Aktien über die Börse. Nach deutscher Rechtslage muss ein derartiges Rückkaufprogramm durch die Hauptversammlung genehmigt werden, wobei das Programm maximal zehn Prozent des Grundkapitals umfassen darf. Die Gründe für den Entschluss zu einem derartigen Schritt sind indes sehr unterschiedlich, sie reichen von der Anlage liquider Mittel bis hin zur Schaffung einer Übernahmewährung. Hinzuweisen ist auf den Sonderfall der Vernichtung eigener Aktien nach dem Rückkauf. Unmittelbare Folgen sind auf Basis der sinkenden Gesamtanzahl an Aktien positive Effekte auf wichtige Anlaystenkennzahlen wie Ergebnis je Aktie und Dividende je Aktie. Aktienrückkaufprogramme führen daher gewöhnlich zu steigenden Kursen.
 
 
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