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Kommt es zur Übernahme einer Aktiengesellschaft durch eine andere, so wird hierfür in aller Regel keine Zahlung in bar geleistet, sondern es wird ein Aktientausch durchgeführt. Im Rahmen eines derartigen Tausches wird den Anteilseignern der zu übernehmenden Gesellschaft ein konkretes Angebot gemacht, welches das avisierte Austauschverhältnis beinhaltet. Das Austauschverhältnis wiederum regelt, wie viele Aktien der kaufenden AG dem Inhaber einer Aktie der anderen AG zustehen.
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