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Anleger- und Börsenlexikon
Aktienzusammenlegung
In der Praxis vor allem als Sanierungsmaßnahmen von Bedeutung sind Aktienzusammenlegungen, oft auch als Kapitalherabsetzungen bezeichnet. Meist erfolgt nach der Kapitalherabsetzung eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien, welche dem betreffenden Unternehmen frisches Kapital zuführen sollen. Die angesprochene Kombination aus Kapitalherabsetzung und -erhöhung steht im Zusammenhang mit dem Verbot von Unterpari-Emissionen (neue Aktien dürfen nicht unter Nennwert ausgegeben werden). Zusammenlegungen haben also das Ziel, den Kurswert wieder über den Nennwert zu führen. Im Anschluss daran kann dann eine ordentliche Kapitalerhöhung zur Kapitalbeschaffung durchgeführt werden. Vereinfachte Kapitalherabsetzungen bedürfen nach deutschem Akienrecht in der Hauptversammlung einer Drei-Viertel-Mehrheit.
 
 
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