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Anleger- und Börsenlexikon
Aktionär
Aktionäre sind Miteigentümer einer Aktiengesellschaft, wobei das Anteilsrecht über den Besitz der Aktie verbrieft wird. Die sich aus der Beteiligung ergebenden Rechte hängen davon ab ob es sich um Stamm- oder Vorzugsaktien handelt, in der Praxis existieren auch einige Sonderformen. In aller Regel haben Aktionäre jedoch Anspruch auf Anteil am Gewinn (Dividendenzahlungen), auf den Bezug junger Aktien bei Erhöhung des Stammkapitals, Recht auf den anteilsmäßigen Liquiditationserlös bei Gesellschaftsausflösung und Stimmrecht auf der Hauptversammlung des Unternehmens.
 
 
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