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Anleger- und Börsenlexikon
American Depository Shares
Die beiden Begriffe ADR (American Depository Receipts) und ADS (American Depository Shares) werden fälschlicherweise oft in einen Topf geworfen beziehungsweise sogar als synonym dargestellt. Dies ist soweit nicht richtig, da es sich bei ADSs um für den Handel an US-Börsen emittierte Aktien ausländischer Gesellschaften handelt. Diese sind aber nicht selbst zum Handel vorgesehen, hierfür kommen ADRs zum Einsatz, welche die Verbriefung der Aktien darstellen. Ein ADR kann sich auf einen oder auch mehrere ADSs beziehen.
 
 
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