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Im Gegensatz zum Freiverkehr müssen Aktiengesellschaft, welche am Amtlichen Handel teilnehmen möchten, einer Reihe von Vorschriften vor allem hinsichtlich der Publizitätspflichten nachkommen. Dementsprechend ist nur ein Teil aller Aktiengesellschaften zur amtlichen Notierung zugelassen.
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