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Anleger- und Börsenlexikon
Andienungsrecht
Dieser Begriff aus dem Derivatebereich kennzeichnet das durch Zahlung einer Prämie erworbene Recht des Käufers eines Puts (Optionsschein oder Option), diese auszuüben. Das Andienungsrecht besteht am oder bis zum Laufzeitende (amerikanische / europäische Form), der Verkaufspreis des Basistitels ist zum Zeitpunkt des Optionserwerbs bereits festgelegt.
 
 
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