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Anleger- und Börsenlexikon
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Einbringungsgeborene Aktien |
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Der Terminus bezeichnet Wertpapiere, welche als Gegenleistung für eine steuerbegünstigte Umwandlung erworben wurden. Rechtliche Basis für derartige Geschäfte ist das Umwandlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
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