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Einführung zum Thema Börse
Rentenpapiere

 

Was sind eigentlich Rentenpapiere? 

Ähnlich wie bei Aktien ist auch bei Rentenpapieren der Beweggrund für den Emittenten in der Kapitalbeschaffung zu sehen. Der Unterschied besteht darin, dass Rentenpapiere die Überlassung von Kapital für einen vertraglich fixierten Zeitraum  darstellen (und nicht auf unbestimmte Zeit). Der Anleger erhält sein Kapital am Ende der Laufzeit zurückbezahlt, für die Investition bekommt er zusätzlich eine jährliche, ebenfalls im vornherein festgelegte Zinsgutschrift.
Herausgeber von Rentenpapieren kann  ein beliebiger Staat (Bundesanleihen, US-Bonds etc.), eine Gemeinde (Kommunalobligationen) oder auch ein Unternehmen (Industrieobligationen) sein. Der Vorteil für den Emittenten besteht darin, dass er einerseits nicht die Form einer Aktiengesellschaft besitzen und andererseits sich nicht mit der Mitbestimmung von Anteilseignern belasten muss.
Inwieweit die Anlage in derartige Anleihen wirklich sicherer ist als die Investition in Aktien (so lautet zumindest ein weit verbreitetes Vorurteil) sei in diesem Zusammenhang dahingestellt. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass trotz der vertraglichen Zusicherung sowohl die Zinszahlungen als auch die Anteilsrücknahme nicht erfüllt wurden. Entscheidend bei der Anlage in Renten ist ohne Zweifel die Bonität des Schuldners. Vor einer möglichen Investition sollte man sich über diese also genauestens informieren.
Die am Rentenmarkt gehandelten Rentenpapiere können – ähnlich wie Aktien – zu jedem Zeitpunkt wieder verkauft werden. Hierfür besteht ein fixer Kurs, der vom Ausgabekurs deutlich abweichen kann. Insofern kann mit Renten auf diese Art und Weise zusätzlich Gewinn erzielt werden.

 

 
 
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